Baugutachter Mannheim

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. Agr. Günter Rosenberger Mannheim
Dipl.-Ing. Agr.

Günter Rosenberger

Bausachverständiger und Baugutachter

Friedrichspl. 14
68165 Mannheim
Tel: 0621 121 845 70
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Qualifikation

  • Dipl.-Ing. Agr.
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Wolfgang von Schlieben Mannheim

Wolfgang von Schlieben

Bausachverständiger und Baugutachter

Schimper Straße 4
68167 Mannheim
Tel: 0621 121 845 70
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Qualifikation

  • Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten
  • Immobilien-Ökonom (VWA)
  • Geprüfter Energiewert-Experte (Sprengnetter Akademie)
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Simon Prins Mannheim

Simon Prins

Bausachverständiger und Baugutachter

Blumenstraße 6
68199 Mannheim
Tel: 0621 121 845 70
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Qualifikation

  • Freier Architekt
  • Sachverständiger für Schäden an Gebäuden (TÜV)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Mannheim stehen Ihnen:

  • Dipl.-Ing. Agr. Herr Günter Rosenberger
  • Herr Wolfgang von Schlieben
  • Herr Simon Prins
als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. Agr. Herr Günter Rosenberger, Herr Wolfgang von Schlieben, Herr Simon Prins, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Mannheim, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Mannheim kommen bzw. sich nicht in Mannheim auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Mannheim - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Die ehemalige Residenzstadt Mannheim, heute Quadrate- und Universitätsstadt, gilt mit rund 300.000 Einwohnern als die drittgrößte Stadt des Landes Baden-Württemberg.  

Die Innenstadt Mannheims ist als Gitter angelegt. Die dadurch entstehenden Quadrate sind als die „Mannheimer Quadrate“ bekannt und werden aus einer Kombination von Buchstabe und Zahl benannt. Das Mannheimer Stadtgebiet ist in sechs innere und elf äußere Stadtbezirke aufgeteilt. 

Als Theater

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